Zu beachten ist immer die Überschrift, unter der eine Meldung gelistet wird. Da immer ein wenig Kontext mitgegeben ist, werden oft auch korrekte Festabstände zusammen mit dem angemahnten angegeben, z. B.:
Prof.Dr. Dieter – Wird gelistet unter: Nicht mit einem der zulässigen Festabstände an Namen angebundenes Dr. / Mr. / Ms. / Mrs. / St.. Gemeint ist also nicht das (korrekte) Sechstelgeviert, sondern der Blank zwischen Titel und Name.