Nicht immer ist eine automatisierte Prüfung von Festabständen möglich, da es oft auch auf den Kontext und die Semantik ankommt. Im Prinzip sind folgende Fälle zu unterscheiden:
einfache, eindeutige Abfrage von Festabständen:
Sollwert „z.B.“ – hier kann eine eindeutige Fehlermeldung erfolgen, wenn zwischen Einzelbuchstaben mit Punkt etwas anders als ein Achtelgeviert steht.
Festabstände, die nur im Ausnahmefall zulässig sind:
"Wa… Was!?" Regel: Auslassungszeichen werden mit einem nichtumbrechenden Leerzeichen angebunden. Ausnahme: Bei abbrechendem Wort mit Zwölftelgeviert.
In diesem Fall muss entschieden werden, ob der ausnahmsweise zulässige Festabstand als 'Fehler' angezeigt werden soll (zur manuellen Prüfung) oder nicht (da ja im Prinzip zulässig).
Im ersten Fall werden Warnmeldungen stehen bleiben, im anderen falsche Abstände eventuell übersehen.
Fälle, die semantisch entschieden werden müssen:
„FranzK.“, „Nummer1“, „B.Traven“ – ob der Großbuchtabe mit Punkt a) zum vorigen, b) zum nachfolgenden Wort gehört oder c) ein Satzende markiert, kann nicht automatisiert entschieden werden.
„Berlin–München“ – Ob der Strich ‚von-nach‘ oder ‚gegen‘ bedeutet, ist nur durch Lektüre zu klären (sofern für diese Fälle unterschiedliche Festabstände vorgesehen sind)
„23567“ – die Zahl könnte auch eine PLZ, Kontonr. oder Telefonnr. sein und müsste dann je unterschiedlich gegliedert werden
weiträumigere Zusammenhänge im Text
„–[gWA]längere Parenthese[gWA]–“ – auch hier kann keine automatisierte Prüfung erfolgen. Der Text "– längere Parenthese
" ergibt eine Warnung, wenn ein Blank vor Gedankenstrich zugelassen wird, sonst nicht.
Technische Einschränkung im derzeitigen Prüfprozess:
Es sind keine Kontextprüfungen möglich
Gewünscht wird: „F.Kennedy“, aber andererseits: „JohnF. Kennedy“ – derzeit wird unabhängig von einander geprüft, welcher Festabstand zwischen „John“ und „F.“, und welcher zwischen „F.“ und „Kennedy“ steht. Sollen beide Kombinationen zulässig sein, wo müssen nach Blank und zugelassen werden.